Erleichterungen bei ÖPNV-Nutzung erstmalig verbindlich festgeschrieben
An Gebäuden, an denen Zu- und Abgangsverkehr mit Fahrrädern und PKW zu erwarten ist, müssen entsprechende Stellplätze vorgehalten werden. Das ist in Rheinland-Pfalz in der Landesbauordnung festgeschrieben. Die genaue Ausgestaltung ist jedoch Sache der Kommune. Um den neuen Anforderungen der Mobilitätswende gerecht zu werden, hat sich die Stadt Kaiserslautern nun eine umfassende Stellplatzsatzung gegeben, die vom Stadtrat am 14. Februar beschlossen wurde und am 1. März in Kraft tritt.

„Die neue Satzung vereint bisherige Regularien rund um die Thematik in einem Regelwerk und deckt Richtlinien für PKW- und Fahrradstellplätze gleichermaßen ab“, erklärt Oberbürgermeister Klaus Weichel. Wieviele Stellplätze vorgehalten werden müssen, hängt vom jeweiligen Gebäudetyp ab. Wesentliche Änderung in der neuen Satzung: Der Richtwert bei Mehrfamilienhäusern wurde von 1,5 PKW-Stellplätzen pro Wohneinheit auf einen Stellplatz gesenkt. „Das soll die Baukosten verringern und gerade in der Stadt den Flächenbedarf senken“, so der OB. Wie der Rathauschef erläutert, sei die Intention der neuen Satzung gewesen, den Klimaschutzbemühungen der Stadt Rechnung zu tragen und Fahrradverkehr und ÖPNV zu fördern.

So müssen auf Grundstücken, die gut an den ÖPNV angebunden sind, weniger Stellplätze eingeplant werden. Auch werden Eigentümer, die statt rein auf die PKW-Anbindung auf alternative Mobilitätsformen setzen, entlastet. Konkret bedeutet das: Wer mehr als 30 Stellplätze vorhalten muss – etwa ein Unternehmer oder ein Eigentümer eines großen Mietshauses –, kann diese Pflicht teilweise reduzieren, wenn er nachweislich z.B. ein Car-Sharing-Modell unterstützt oder seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Jobticket anbietet.

Die Satzung wird in der Amtsblattausgabe vom 25. Februar bekannt gemacht und ist dann auch in digitaler Form auf der Homepage der Stadt www.kaiserslautern.deverfügbar.

Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern

www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 16.02.2022

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