Wegweisende Beschilderung

Seit dem Jahr 2000 haben das Land und die Kommunen begonnen Radwegrouten zu suchen und auszuschildern. In unserer Region sind mittlerweile acht Strecken-Radwege und zwei Rund-Radrouten nach diesem einheitlichen Muster entstanden. Zusammen ergeben diese ein gutes Netz, welches man im Wechsel mit der Bahn von und zu vielen Orten gut erradeln kann.

Im Einzelnen sind das:
• Strecken-Radwege: Alsenz Radweg, Barbarossa-Radweg, Lauter-Radweg, Odenbachtal-Radweg, Pfälzer Land Radweg, Pfälzerwald Tour, Sickinger Mühlenradweg, Glan-Blies-Radweg
• Rund-Radrouten: Pfälzer Moortour (22 km, flach), Nordpfälzer Höhenradweg (65,5 km, 1000 Hm), Seen-Tour Westpfalz (61,1 km), in Planung

Je nach Interesse, Kondition und auch Fahrradart kann man sich die unterschiedlichsten Strecken- und auch Rundtouren zusammenstellen.

Diese Radwege findet man auf verschiedenen Radkarten. Aber auch digital auf folgenden Internetseiten:
www.radwanderland.de
www.tourenplaner-rheinland-pfalz.de
www.outdooractive.com

Die Fahrradstraße

 

Die Stadt Kaiserslautern weist im Mai 2022 die erste Fahrradstraße in der Rütschhofstraße aus. Weitere Fahrradstraßen sollen folgen, aktuell wird die Achse Parkstraße – Augustastraße geplant.
Bei der Umsetzung von Fahrradstraßen wurden die Nutzungsrechte der vorhandenen Straßen geändert. Dies ermöglicht eine bevorzugte Nutzung durch Radfahrende. Diese Möglichkeit der Änderung wurde 1997 durch die Fahrrad-Novelle in der StVO eingeführt und mit der Novelle 2021 noch erleichtert. Eine Einrichtung von Fahrradstraßen ist dort möglich, wo der Radverkehr bereits einen hohen Anteil hat oder dies zu erwarten ist.

Hier die wichtigsten Regelungen, die in einer Fahrradstraße gelten:

Fahrradstraße
Dieses Schild kennzeichnet die Straße als „Fahrradstraße“. Hier besteht Mischverkehr, d. h. alle Fahrzeuge benutzen die Fahrbahn, abweichend davon gilt:
• Andere Fahrzeugführer als Radfahrende dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch ein Zusatzschild zugelassen ist. Dies wird sowohl in der Rütschhofstraße als auch in der Parkstraße – Augustastraße der Fall sein.
• Alle Fahrzeuge (auch Radfahrer) dürfen nur maximal Tempo 30 fahren.
• Radfahrende dürfen auch nebeneinander fahren.
• Radfahrende dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
• Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnnutzung und über die Vorfahrt.
Was ändert sich daher für die Anwohner*innen?
Nicht viel!

Tempo 30 gilt in beiden Straßenzügen schon heute. Durch Verkehrsberuhigung oder Veränderungen der Fahrtrichtungen kann in einer Fahrradstraße der Durchgangsverkehr reduziert werden – dies führt zu einer höheren Verkehrssicherheit für den nicht motorisierten Verkehr und zu weniger Verkehrs- und Lärmbelastung der Anwohner*innen.


links: Anfang Fahrradstraße (Zeichen StVO 244.1)
rechts: Ende Fahrradstraße (Zeichen StVO 244.2)

Zusatzbeschilderung:

In den meisten Fällen wird in Fahrradstraßen ein Teil des motorisierten Verkehrs weiter zugelassen – Regelung über Zusatzschilder. Der Radverkehr hat Vorrang, der motorisierte Verkehr ist aber nicht vollständig ausgeschlossen.

Weitere Informationen zu Fahrradstraßen und zu den aktuellen Planungen finden Sie auch hier:
www.kaiserslautern.de/radverkehr

Seite noch im Aufbau, demnächst folgen weitere Informationen