Der Fahrradhelm
Von vielen wird der Fahrradhelm als sinnvoller Schutz für den Kopf gesehen, den sie als einen der wichtigsten Körperteile beim Radeln schützen wollen. Die Anderen lehnen ihn aus verschiedenen Gründen ab, was aufgrund der nachfolgenden Erklärungen nicht mehr nachvollziehbar ist.
Gesetzlich ist der Helm beim Fahren mit einem normalen Fahrrad und mit Pedelec bis 25 km/h nicht vorgeschrieben. Erst bei einem S-Pedelec bis 45 km/h und sonstigen motorisierten zweirädrigen Verkehrsmitteln mit Nummernschild ist er erforderlich.
Fahrradhelme gibt es mittlerweile in allen möglichen Formen und Farbgestaltungen, für jeden Geschmack erhältlich. Auch sind fast alle gut belüftet, so dass keine Stauhitze entsteht. Die meisten Helme schützen auch den Gesichtsbereich vor Sonnenlicht oder Regen und sind oft im Nackenbereich weiter heruntergezogen.
Das Wichtigste bei Fahrradhelmen ist, das diese auf die individuelle Passform des Kopfes genau abgestimmt sind. Deshalb ist ein Test direkt im Geschäft erforderlich. Den Kopfumfang misst man direkt über den Augenbrauen um die richtige Helmgröße zu ermitteln. Wichtig ist auch eine Verstellbarkeit der Größe, falls man mal eine Mütze oder Tuch darunter trägt. Auch auf die Anpassung des Kinnriemens für einen festen Sitz sollte man achten. Die Möglichkeit einer guten Reinigung der Kopf- und Kinnpolster ist ein weiterer Punkt.
Die Fahrradhelme sind aus unterschiedlichen Kunststoffmischungen hergestellt und haben nur ein Gewicht von ca. 300-400 Gramm.
Auch auf die gute Erkennbarkeit bei Dunkelheit durch reflektierende Teile sollte man achten. Noch besser ist ein LED-Rücklicht, was sich bei Bedarf einschalten lässt.
Wichtig: Nach einem Sturz auf hartem Boden sollte der Helm ausgetauscht werden, da sich Haarrisse bilden können, die man nicht sieht. Bei normaler Nutzung ist ein Austausch nach 5 Jahren sinnvoll, denn durch Sonneneinstrahlung, Nässe und Kälte ermüdet das Material. Auch bei Nichtnutzung sollte er trocken gelagert werden und nicht etwa im feuchten Keller liegen.
Die Kosten für einen Fahrradhelm liegen im Bereich von 30 bis ca. 160 Euro, je nachdem welche Anforderungen man an den Helm hat. Ausführliche und detailliertere Informationen findet man z. B. beim Fahrradhelm-Test von der Stiftung Warentest, dem ADAC und sonstigen Testern. Absolute Neuheit sind jetzt sogar Helme mit automatischem 360 Grad LED-Licht, Blinker, Bremslicht und SOS-Funktion über Smartphone.
Empfehlung vom ADFC: Tragt einen Helm, auch wenn es nur kurze Strecken sind. Egal ob im Stadtverkehr oder auf Waldund Wiesenwegen schützt der Helm vor vielen möglichen Gefahren. Bekanntlich haben wir ja nur einen Kopf und den sollte man schützen…
Der Fahrradspiegel
Der Fahrradrückspiegel ist nicht vorgeschrieben, ist aber ein wichtiges Zubehör um im heutigen Verkehr sicherer und entspannter unterwegs zu sein. Bei vielen ist er verpönt oder wie wir heute sagen uncool. Aber es gibt viele gute Gründe dafür…
Bevor man als Radfahrer*in abbiegt, sollte der Blick über die Schulter erfolgen. Manch einem fällt das garnicht so leicht und beim Blick über die Schulter wird auch gerne mal der Lenker leicht bewegt und das Rad macht ungewollt einen Schwenker zur Seite. Und dann muss beim Abbiegen selbst auch Handzeichen gegeben werden. Gerade beim links-abbiegen: Viele machen nur die Hand raus (sparen sich den Schulterblick) und biegen ab ohne die Verkehrssituation hinter sich zu kennen. Hierbei gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern unter Umständen einige Andere zusätzlich.
Somit hat der Spiegel am Fahrrad in Punkto eigene Sicherheit – „siehe vorher, was hinter dir los ist, bevor du abbiegst“ – seine Berechtigung. Es sollte sich jeder überlegen ob es nicht sinnvoller ist, sich einen passenden Rückspiegel (Kosten sind ca. 10 bis 30 Euro je nach Anspruch) für sein Fahrrad zuzulegen und zu montieren.
Die Rückspiegel gibt es für fast alle Arten von Fahrradlenkern. Für Rennradfahrende gibt es auch einen Helmspiegel, der etwas gewöhnungsbedürftig, aber eine weitere Variante ist. Ein wichtiger Aspekt ist, der Spiegel sollte auch einklappbar sein, falls man mal mit dem Zug fährt oder sonstige beengte Verhältnisse sich ergeben. Für die beste Positionierung und Montageart am Rad berät Sie jeder Fahrradhändler.
Fazit: „Spiegel-Blick zurück“ hilft für mehr Sicherheit in vielen Verkehrssituationen.
Pedelec-Kurse – Die Polizei informiert zum Thema Pedelecs
„Pedelecs im Trend – Pedelec-Kurse für ältere Radelnde machen Sinn“
Eines der beliebtesten Fortbewegungsmittel in Alltag und Freizeit ist das Fahrrad. Gerade die sogenannten „E-Bikes“ liegen hier als Lieblingsbeschäftigung bei Seniorinnen und Senioren im Trend. Gemeint sind hier in erster Linie „Pedelecs“, welche für eine wesentliche Verbesserung der Mobilität im Alter, mehr Bewegung an der frischen Luft und letztlich für die Förderung der Gesundheit stehen.
Aber Achtung!
Es kommt immer wieder zu teils schweren Verkehrsunfällen. Viele Senioren*innen fahren sehr gut und sicher, andere sind mit der Geschwindigkeit ihres Rades überfordert. Und genau diese höhere Geschwindigkeit der Pedelecs stellt eine Gefahr dar, vor allem bei älteren Fahrern*innen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass der Fahrer*in das Fahren übt und seine Grenzen kennt.
Mit einem Pedelec fährt man nicht nur schneller, sie sind auch deutlich schwerer als normale Fahrräder. Auch die Position des Akkus kann den Schwerpunkt verändern. Das bedeutet eine insgesamt schwierigere Handhabung und einen längeren Bremsweg. Gerade das Bremsen will geübt sein. Wer sich hier verschätzt und zu heftig bremst, verliert leicht die Kontrolle und stürzt.
Auch Autofahrer*innen und Fußgänger*innen schätzen die Geschwindigkeit von Pedelecs und damit auch Entfernungen oftmals falsch ein. Pedelecs weisen fahrdynamische Besonderheiten auf, zum Beispiel beim Anfahren und Abbremsen, die sich von einem herkömmlichen Fahrrad unterscheiden.
Deshalb empfehlen wir:
• Lassen Sie sich beim Kauf eines Elektrorades im Fachhandel beraten.
• Machen Sie eine Probefahrt. Elektrofahrräder sind schwerer als normale Fahrräder. Das Fahrverhalten ist nicht zu unterschätzen.
• Nutzen Sie vor Beginn der Fahrradsaison ein spezielles Fahrtraining.
• Das Elektrofahrrad muss verkehrssicher und vorschriftsmäßig sein.
• Tragen Sie einen Helm, auch wenn er nicht vorgeschrieben ist.
• Seien Sie gut erkennbar durch reflektierende Kleidung, gute Beleuchtung sowie gut angebrachte Reflektoren.
• Bei der Einnahme von Medikamenten vor dem Radfahren, ggf. mit dem Arzt sprechen.
Schauen Sie in Ihrem Umfeld nach ob Pedelec-Fahrkurse für ältere Radelnde angeboten werden. Informationen hierzu können Sie auch bei dem Beratungszentrum des Polizeipräsidiums Westpfalz erfahren, E-Mail: ppwestpfalz.sb15@polizei.rlp.de oder unter der Tel.-Nr. 0631 3691444. Auch die Verkehrswacht Kaiserslautern und der ADFC-Kreisverband KL kann Sie informieren.
Quelle: Polizeipräsidium Westpfalz
Pedelec-Kurse des ADFC
Sie sind jahrelang kein Fahrrad mehr gefahren und sehen nun wieder die Möglichkeit mit einem Pedelec zu fahren. Aber auf einmal merkt man, dass dies ja gar nicht so einfach ist, wie man es sich vorgestellt hat. Solange man auf ausgewiesenen Radwegen fährt geht es ja noch, aber im Stadtverkehr und auf Wald- und Wiesenwegen gibt es Probleme.
Wie ich lernen kann damit besser umzugehen, soll hier als kleine Hilfestellung beschrieben werden: Als erstes gilt es zu bedenken das man jetzt ein Fahrrad mit „technischer Aufrüstung“ hat und man muss lernen mit diesen Möglichkeiten zu „spielen“, damit es zu einem entspannten, sicheren und positiven Fahrerlebnis wird. Pedelec-Kurse sind eine gute Möglichkeit, das neue Fahrverhalten im verkehrsfreien Raum zu erlernen und zu üben. Wichtig ist, dass man sein eigenes Pedelec mitbringt.
Diese Pedelec-Kurse beinhalten:
• Pedelec-Kunde: Ausstattung eines verkehrssicheren Fahrrades – Technische Möglichkeiten – Antriebsarten – Rahmengestaltung – Fahrradhelm und zweckmäßige Bekleidung.
• Der Straßenverkehr und seine Regeln: Wichtige Verkehrszeichen – Ampeln, Kreuzungen, Kreisverkehr – defensive und vorausschauende Fahrweise trotz flotter Fahrt – LKW und toter Winkel – unechte Einbahnstraßen – Klingeln nicht vergessen.
• Praxisübungen mit dem eigenen Pedelec: Balance und Gleichgewicht – Sicher auf- und absteigen – sicher Anfahren (Normal, Schiebehilfe, Bordsteinkante) – bremsen und anhalten – langsam fahren – Hindernissen ausweichen (Slalomfahren) – kontrolliert Kurven fahren (Links- oder Rechtskurve) – verschiedene Untergründe (loser Sand, Splitt, nass und weich) – Handzeichen geben und geradeausfahren – kurzer Blick zur Seite und nach Hinten – über Hindernisse fahren (Wurzeln, Bordsteinkanten).
Weitere Infos beim ADFC.
Seitenabstand 1,50 Meter + 2,00 Meter – wann und wo?
Seit der StVO-Novelle vom 29.4.2020 müssen Kfz beim Überholen von Radfahrenden oder Fußgänger*innen einen Seitenabstand von mindestens 1,50 Meter (innerorts) bzw. 2,00 Meter (außerorts) einhalten.
Wie ist aber das richtige Verhalten von Autofahrenden und natürlich auch von Fahrradfahrenden?
• Normale Stadtstraße, Schutzstreifen und 30er Zone
Hier muss der Autofahrende einen Seitenabstand von 1,50 m einhalten. Ist dies nicht möglich, muss er hinter dem Fahrrad her fahren, bis die Straßenbreite das Überholen ermöglicht. Für die radelnde Person gilt – soweit möglich – aber auch das Rechtsfahrgebot.
• Der Radstreifen (durchgezogene Linie)
Der benutzungspflichtige Radstreifen ist wie eine separate Fahrspur zu betrachten, die vom Pkw-Verkehr nicht mitbenutzt werden darf und damit gilt die 1,50 m Regelung hier nicht in der einfachen Auslegung. Der Radstreifen muss mind. 1,60 m + 0,25 m Markierung = 1,85 m breit sein, zuzüglich gegebenenfalls erforderlichem Sicherheitsabstand zu parkenden Autos. Auch hier hat die radelnde Person das geltende Rechtsfahrgebot zu beachten, so dass der erforderliche Abstand im Normalfall eingehalten sein sollte. Unabhängig davon gilt aber das allgemeine Rücksichtnahmegebot, das schon bis 1975 Grundlage für Mindestabstände von 1,5 m bis 2 m war, sowie das Gefährdungsverbot nach § 1 Abs. 2 StVO.
• Außerorts
Hier gilt ab Geschwindigkeiten über 50 km/h ein Seitenabstand von 2,0 m als unbedingtes Muss. Ist dieser bei Gegenverkehr nicht einzuhalten, muss die autofahrende Person warten, bis ein Überholen wieder möglich ist. Dies gilt auch wegen des entstehenden Soges, der beim Überholen die radelnde Person aus ihrer Fahrtrichtung bringen kann.